31.03.2020

Solidarität ist jetzt gefragt!

Liebe Mitglieder,

das Coronavirus stellt uns alle vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die Bundesregierung, die Landesregierung Schleswig-Holstein und das Gesundheitsamt Itzehoe haben angeordnet, dass der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und in Fitnessstudios bis auf Weiteres untersagt ist, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir denken an die Gesundheit unserer Mitglieder und unserer Mitarbeiter und werden diese Vorsichtsmaßnahmen streng einhalten. Solidarität in der Gemeinschaft ist jetzt gefragt und wer weiß das nicht besser als die Mitglieder unseres großen Sportvereins.

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt, ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für die Leistungen des Vereins dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Insofern gilt auch nicht das oft vorgebrachte Argument, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Das gilt grundsätzlich auch für Sparten-Mitgliedschaften sowie die dortigen Beiträge. Der zu zahlende Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge bereits im Sinne der Mitglieder knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente werden für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen. Der SCI gefährdet seine Anerkennung als gemeinnütziger Verein, wenn er bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge rückerstattet.

Mitgliedsbeiträge sind unsere existentielle Grundlage. Es ist uns ganz wichtig, dass wir die über viele Jahre aufgebauten Strukturen unseres Vereins erhalten. Wir tragen eine soziale Verantwortung für alle. Das gilt insbesondere für unsere hauptamtlich Beschäftigten (also unsere Arbeitnehmer/innen). Hier hilft zwar teilweise das von uns beantragte Kurzarbeitergeld, aber das müssen wir auch erstmal vorfinanzieren. Und wir müssen auch unter sozialen Aspekten einen fairen Interessenausgleich mit unseren vielen Kräften und Helfern finden, die sich z.B. auf Basis von Übungsleiterpauschalen engagieren. Diese müssen auch nach dem Ende der Corona-Krise das Gerüst unseres Vereins bilden – darauf sind wir angewiesen.

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder: Bleibt solidarisch und zahlt weiter eure Mitgliedsbeiträge. So vermeiden wir, in eine finanzielle Schieflage zu geraten und gefährden nicht unsere Strukturen, so dass wir auch nach der Coronakrise weiter im SCI Sport treiben können. Mitglieder und Mitarbeiter im SCI schaffen die Krise nur gemeinsam. Wir freuen uns auf euch, sobald sich alles wieder zum Guten normalisiert hat.

Der SCI gehört zu den größten Sportvereinen in Schleswig-Holstein, und wir wissen, dass die anderen Großvereine gleiche Regelungen anwenden.

Itzehoe, 31.03.2020

Gerd Freiwald
Vorsitzender